Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1999 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 22. Oktober 1969, Zahl: SchA- 652/1/1969, LGBl Nr 69, über die Geschäftsführung der Organe der Personalvertretung der Landeslehrer bei den Dienststellen des Landes, außer Kraft.