Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Konstituierende Sitzung

Bei der Einberufung der ersten Sitzung des Personalvertretungsausschusses ist durch die Festsetzung eines entsprechenden Termines dafür zu sorgen, daß alle Mitglieder des Ausschusses teilnehmen können.