Konstituierende Sitzung
Bei der Einberufung der ersten Sitzung des Personalvertretungsausschusses ist durch die Festsetzung eines entsprechenden Termines dafür zu sorgen, daß alle Mitglieder des Ausschusses teilnehmen können.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Konstituierende Sitzung
Bei der Einberufung der ersten Sitzung des Personalvertretungsausschusses ist durch die Festsetzung eines entsprechenden Termines dafür zu sorgen, daß alle Mitglieder des Ausschusses teilnehmen können.