Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Angelobung

. Der Lehrer hat binnen vier Wochen nach Beginn des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses folgende Angelobung zu leisten: „Ich gelobe, daß ich die Gesetze der Republik Österreich befolgen und alle mit meinem Amte verbundenen Pflichten treu und gewissenhaft erfüllen werde.“