Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Behandlung von Bruchteilen bei der Ermittlung der Lehrverpflichtung

. Ergeben sich bei der Ermittlung des Ausmaßes der Lehrverpflichtung nach den und 44 sowie 51 bis 60 zuletzt nicht volle Werteinheiten, so sind Bruchteile ab der 4. Dezimalstelle zu vernachlässigen.