Ausnahme von der Herabsetzung der Lehrverpflichtung
. Auf Lehrer, die eine Leiterfunktion gemäß ausüben oder mit einer Schulaufsichtsfunktion betraut sind, ist nicht anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Ausnahme von der Herabsetzung der Lehrverpflichtung
. Auf Lehrer, die eine Leiterfunktion gemäß ausüben oder mit einer Schulaufsichtsfunktion betraut sind, ist nicht anzuwenden.