Passives Wahlrecht
Wählbar sind alle gemäß iVm Abs 2 wahlberechtigten natürlichen (physischen) Personen, die bis zum Ende des Wahltages das 18. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag
1. österreichische Staatsbürger,
2. Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder
3. Staatsangehörige eines Drittstaates, dessen Staatsangehörige nach dem Recht der Europäischen Union oder auf Grund eines Staatsvertrages gleichzustellen sind,
sind.
