Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wahlkreise, Mandatszahlen

(1) Für die Wahl der zu wählenden 28 Mitglieder der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg – im folgenden Landwirtschaftskammer bezeichnet – bildet das Land Salzburg einen Wahlkreis.

(2) Für die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Bezirksbauernkammern wird das Land Salzburg in fünf Wahlkreise eingeteilt, welchen folgende Mandatszahlen zugewiesen werden:

Nr

Bezeichnung

Wahlkreis

Mandatszahl

1

Salzburg

Politische Bezirke Stadt Salzburg und Salzburg-Umgebung

15

2

Hallein

Politischer Bezirk Hallein

10

3

St. Johann/Pg.

Politischer Bezirk St. Johann im Pongau

12

4

Zell am See

Politischer Bezirk Zell am See

13

5

Tamsweg

Politischer Bezirk Tamsweg

10