Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(2) Zugleich tritt das Gesetz über den Landeskulturfonds, LGBl. Nr. 18/1951, außer Kraft.