In- und Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft und verliert mit Ausnahme der und 3 mit Ablauf des 31. Dezember 2026 seine Wirksamkeit.
(2) Die und 3 treten erst nach Maßgabe des Inkrafttretens einer neuen rechtlich verbindlichen mittelfristigen Orientierung der Haushaltsführung bzw Festlegung der Haftungsobergrenzen außer Kraft.
