Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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In- und Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft und verliert mit Ausnahme der und 3 mit Ablauf des 31. Dezember 2026 seine Wirksamkeit.

(2) Die und 3 treten erst nach Maßgabe des Inkrafttretens einer neuen rechtlich verbindlichen mittelfristigen Orientierung der Haushaltsführung bzw Festlegung der Haftungsobergrenzen außer Kraft.