Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Haftungsobergrenzen

Gemäß den und werden für die Jahre 2026 bis 2030 die folgenden zulässigen Haftungsobergrenzen festgelegt (Beträge in Mio Euro):

 

Ausgangswert für 2026

Schätzwert für 2027

Schätzwert für 2028

Schätzwert für 2029

Schätzwert für 2030

Einzahlungen Abschnitte 92 und 93 im zweitvoran-gegangenen Jahr

1.533,4

1.564,4

1.631,5

1.698,5

1.753,2

Haftungsobergrenze (=175% davon)

2.683,5

2.737,7

2.855,1

2.972,4

3.068,1