Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Dieses Gesetz tritt 2 Monate nach dem seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Gleichzeitig verliert das Landes-Verwaltungsabgabengesetz 1954, LGBl.Nr.24/1955, seine Geltung.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 187/1969