Verhandlungs- und Geschäftssprache
(Verfassungsbestimmung)
Die deutsche Sprache ist die ausschließliche Verhandlungs- und Geschäftssprache des Landtages und seiner Ausschüsse.
Beachte: Verfassungsbestimmung
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
