Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Tätigkeit als Werkstättenleiter oder Werkstättenleiterin

. Die Tätigkeit als Werkstättenleiter oder Werkstättenleiterin ist je Schule im Ausmaß von einer Werteinheit pro organisatorisch und tatsächlich vorgesehener Lehrwerkstätte in die Lehrverpflichtung einzurechnen.