2. Abschnitt
Zivilflugplätze
Öffentliche und Privatflugplätze |
. Öffentlicher Flugplatz ist ein Zivilflugplatz, für den Betriebspflicht besteht () und der von allen Teilnehmern am Luftverkehr unter den gleichen Bedingungen benützt werden kann. Alle übrigen Zivilflugplätze sind Privatflugplätze.
