Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Abschnitt

Zivilflugplätze

Öffentliche und Privatflugplätze

. Öffentlicher Flugplatz ist ein Zivilflugplatz, für den Betriebspflicht besteht () und der von allen Teilnehmern am Luftverkehr unter den gleichen Bedingungen benützt werden kann. Alle übrigen Zivilflugplätze sind Privatflugplätze.