Verläßlichkeit |
. Ein Bewerber um einen Zivilluftfahrerschein ist dann als verläßlich anzusehen (), wenn auf Grund seines bisherigen Verhaltens anzunehmen ist, daß er den aus diesem Bundesgesetz sich ergebenden Verpflichtungen nachkommen wird.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Verläßlichkeit |
. Ein Bewerber um einen Zivilluftfahrerschein ist dann als verläßlich anzusehen (), wenn auf Grund seines bisherigen Verhaltens anzunehmen ist, daß er den aus diesem Bundesgesetz sich ergebenden Verpflichtungen nachkommen wird.