Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Persönlichkeitsrechte und Datenschutz

. Die Zulässigkeit bzw. Genehmigung des Betriebes von unbemannten Luftfahrzeugen der Klasse 1 und 2 gemäß den bis 24k entbinden die Betreiber bzw. Piloten nicht von ihrer Verpflichtung zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte Dritter, wie zB zum Schutz personenbezogener Daten nach den Art. 5 ff der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 1.