Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Unbemannte Wetter- und Forschungsballone

. Abweichend von dürfen unbemannte Wetter- und Forschungsballone nach Maßgabe der vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie diesbezüglich unter Bedachtnahme auf das öffentliche Interesse der Sicherheit der Luftfahrt in einer Verordnung gemäß erlassenen Bestimmungen betrieben werden. Die für selbständig im Fluge verwendbares Luftfahrtgerät geltenden Bestimmungen über die Haftung und Versicherung gemäß den bis 168 sind für unbemannte Wetter- und Forschungsballone anzuwenden.