Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Haftung für Postsendungen

. Auf die Beförderung von Briefen und briefähnlichen Sendungen sind nicht die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes, sondern jene des allgemeinen Zivil- und Unternehmensrechts anzuwenden.