Widerruf der Vermietungsbewilligung |
. Die Vermietungsbewilligung ist vom Landeshauptmann zu widerrufen, wenn
a) eine der Voraussetzungen gemäß nicht mehr vorliegt oder im Zeitpunkt der Erteilung der Bewilligung nicht erfüllt war und dieser Mangel noch fortdauert, oder
b) der Betrieb länger als ein Jahr geruht hat.
