Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verzicht auf die Ausübung der Berechtigungen für Luftverkehrsunternehmen

. Ist vom Inhaber einer Betriebsgenehmigung oder einer Beförderungsbewilligung beabsichtigt, auf die gemäß oder gemäß erteilte Berechtigung zur Beförderung von Personen und Sachen zu verzichten, gilt die Betriebsgenehmigung oder Beförderungsbewilligung mit dem Einlangen der Verzichtserklärung beim Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie als widerrufen.