Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erfordernisse des Antrages auf Erteilung der Beförderungsbewilligung

. (1) Im Antrag auf Erteilung der Beförderungsbewilligung ist das Vorhandensein der finanziellen Mittel zur Gründung und zum Betrieb des Unternehmens glaubhaft zu machen.

(2) Im Antrag sind außerdem anzugeben:

a) Familien- und Vorname (Firma), Wohnsitz (Sitz) und Betriebsstätte des Unternehmens,

b) Name, Wohnort und Staatsbürgerschaft der zur Vertretung des Unternehmens berechtigten Personen,

c) die vorgesehenen Tätigkeiten, wie zum Beispiel Rundflüge,

(Anm.: lit. d aufgehoben durch BGBl. I Nr. 102/1997)

e) der vorgesehene Flugbereich, das ist jenes Gebiet, auf das sich der geplante Betrieb erstrecken soll,

f) die Anzahl und Art der vorgesehenen Luftfahrzeuge oder Fesselballone,

g) die vorgesehene Betriebsorganisation.

(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 102/1997)

(Anm.: Abs. 4 aufgehoben durch BGBl. Nr. 452/1992.)