. Das Österreichische Statistische Zentralamt hat die Übermittlung der in den bis 3 genannten Daten zu protokollieren.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Das Österreichische Statistische Zentralamt hat die Übermittlung der in den bis 3 genannten Daten zu protokollieren.