Zusätzliche Kostenübernahmen
Wenn es das Wohl des Menschen mit Behinderung erfordert, können zusätzlich Kosten für mobile oder ambulante Leistungen übernommen werden.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Zusätzliche Kostenübernahmen
Wenn es das Wohl des Menschen mit Behinderung erfordert, können zusätzlich Kosten für mobile oder ambulante Leistungen übernommen werden.