Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Abschnitt

Leistungen und Leistungsentgelte

Regelungsgegenstand

Dieser Abschnitt regelt

1. in Anlage 1 die sachlichen, fachlichen und personellen Erfordernisse der für die Erbringung der Hilfe erforderlichen Leistungen und die Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Controllings (Leistungskatalog),

2 in Anlage 2 die Leistungsentgelte (Entgeltkatalog),

3. in Anlage 3 die Ab- und Verrechnungsbestimmungen,

4. in Anlage 4 den Grad der Beeinträchtigung (inkl. Einstufungsformular) und den Pflege- und Betreuungszuschlag.