Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zeitpunkt der Wahl

Die Ausschreibung und die Durchführung der Wahl des Zentralausschusses hat, soweit des Bundes-Personalvertretungsgesetzes nichts anderes bestimmt, gleichzeitig mit der Ausschreibung und Durchführung der Wahl des Dienststellenausschusses und der Vertrauenspersonen zu erfolgen.