Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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I. HAUPTSTÜCK Wahlausschüsse

1. Abschnitt Dienststellenwahlausschuss für die Landeslehrer an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen

Zusammensetzung

Der gemäß des Bundes-Personalvertretungsgesetzes bei den Bezirksverwaltungsbehörden zu bildende Dienststellenwahlausschuss hat aus drei Mitgliedern zu bestehen.