Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt

Wahl der Vertrauenspersonen

Sinngemäße Anwendung von Bestimmungen über die Wahl der Dienststellenausschüsse

Auf die Wahl der Vertrauenspersonen finden, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, die Bestimmungen des 2. Abschnittes des I. Hauptstückes und die Bestimmungen der und 62 sinngemäß Anwendung.