Teilnahme an der Wahl
An der Wahl dürfen nur Wahlberechtigte teilnehmen, deren Namen in der Wählerliste enthalten sind.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Teilnahme an der Wahl
An der Wahl dürfen nur Wahlberechtigte teilnehmen, deren Namen in der Wählerliste enthalten sind.