Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zusammensetzung

Bei der Bestellung der Mitglieder jedes Dienststellenwahlausschusses ist das Stärkeverhältnis der im betreffenden Dienststellenausschuss vertretenen Wählergruppen in sinngemäßer Anwendung des zu ermitteln.