Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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6. Abschnitt

Geschäftsführung der Zentralwahlausschüsse und der Dienststellenwahlausschüsse

Sinngemäße Anwendung von Bestimmungen über die Geschäftsführung des Zentralausschusses

Die Bestimmungen der bis 11 finden auf die Geschäftsführung der Zentralwahlausschüsse und der Dienststellenwahlausschüsse sinngemäß Anwendung, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.