Verwaltungsabgaben
(1) Maßnahmen auf Grund des bzw sind von der Entrichtung von Verwaltungsabgaben befreit.
(2) (entfallen auf Grund LGBl Nr 10/2018)
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Verwaltungsabgaben
(1) Maßnahmen auf Grund des bzw sind von der Entrichtung von Verwaltungsabgaben befreit.
(2) (entfallen auf Grund LGBl Nr 10/2018)