Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Grundsätze für den Betrieb von Elektrizitätsunternehmen

Elektrizitätsunternehmen haben als kunden- und wettbewerbsorientierte Anbieter von Dienstleistungen nach den Grundsätzen einer sicheren, kostengünstigen, natur- und umweltverträglichen und effizienten Bereitstellung der nachgefragten Dienstleistungen sowie eines wettbewerbsorientierten und wettbewerbsfähigen Elektrizitätsmarktes zu agieren. Diese Grundsätze sind als Unternehmensziele zu verankern.