Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Eingetragene Partnerschaften

Folgende Bestimmungen dieses Gesetzes sind auf eingetragene Partner von Vertragsbediensteten nach dem Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG, sinngemäß anzuwenden: mit Ausnahme der lit. b Z. 2 und und 13.