Nicht vollbeschäftigte Vertragsbedienstete
Nicht vollbeschäftigten Vertragsbediensteten gebührt der ihrer Wochendienstzeit entsprechende Teil des Monatsentgeltes, der Kinderzulage, der einmaligen jährlichen Sonderzahlung nach , der SEG-Zulage und der besonderen Zuwendungen nach . Das Gleiche gilt für die Treueabgeltung (), das Ausmaß des Erholungsurlaubes (), die Erhöhung des Urlaubsausmaßes () und die Pflegefreistellung ().
