Wechsel des Entlohnungsschemas
Hat die Verwendungsänderung einen Wechsel auf eine Modellstelle des anderen Entlohnungsschemas zur Folge, so ist der Vertragsbedienstete in sinngemäßer Anwendung der , 38 und 38a neu einzustufen. Erhält dieser dadurch ein geringeres Monatsentgelt als nach der bisherigen Einstufung, so gilt bis 5 sinngemäß.
