Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Erreichen eines höheren Gehaltes

Der Landesbeamte erreicht einen höheren Gehalt durch

a) Vorrückung in höhere Gehaltsstufen,

b) Zeitvorrückung in höhere Dienstklassen,

c) Beförderung und

d) Überstellung in eine höhere Verwendungsgruppe.

Weitere Inhalte

Neukundmachung 49/2000: Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2001 in Kraft (ausgenommen und 142 Abs. 11).