Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) aufgehoben durch LGBl.Nr. 49/2000

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Neukundmachung 49/2000: Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2001 in Kraft (ausgenommen und 142 Abs. 11).