Auf- und Abrundung des Auszahlungsbetrages
Der Auszahlungsbetrag ist auf volle Cent in der Weise zu runden, dass Beträge unter 0,5 Cent abgerundet und Beträge ab 0,5 Cent aufgerundet werden.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Auf- und Abrundung des Auszahlungsbetrages
Der Auszahlungsbetrag ist auf volle Cent in der Weise zu runden, dass Beträge unter 0,5 Cent abgerundet und Beträge ab 0,5 Cent aufgerundet werden.