Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsbezüge für das Jahr 2025

(1) Abweichend von sind im Kalenderjahr 2025 alle Ruhe- und Versorgungsbezüge, mit Ausnahme der Kinderzulage und der Ergänzungszulage, jedoch einschließlich der Nebengebührenzulagen, nicht mit dem Anpassungsfaktor zu vervielfachen, sondern wie folgt zu erhöhen:

1. wenn sie nicht mehr als 6.060 € monatlich betragen, um 4,6 %;

2. wenn sie über 6.060 € monatlich betragen, um 278,76 €.

(2) Bezieht eine Person zwei oder mehrere Ruhe- oder Versorgungsbezüge nach landesgesetzlichen Bestimmungen, richtet sich die Erhöhung nach Abs 1 nach der Summe dieser Ruhe- und Versorgungsbezüge mit Ausnahme der Kinderzulage und der Ergänzungslage und vor Anwendung von Ruhensbestimmungen (Gesamtpensionseinkommen).

(3) Bezieht eine Person einen Ruhe- oder Versorgungsbezug oder mehrere Ruhe- oder Versorgungsbezüge, die zum Gesamtpensionseinkommen zählen, so ist jede einzelne Pension entweder mit dem Prozentsatz nach Abs 1 Z 1 oder – im Fall des Abs 1 Z 2 – mit jenem Prozentsatz zu erhöhen, der dem Anteil von 278,76 € am Gesamtpensionseinkommen entspricht.

(4) Die Mindestsätze gemäß werden im Kalenderjahr 2025 um 4,6 % erhöht.

(5) Bei der Bemessung von Ruhebezügen, die erstmals im Kalenderjahr 2025 gebühren, sind die Beitragsgrundlagen anstelle der in genannten Aufwertungsfaktoren mit folgenden Aufwertungsfaktoren aufzuwerten:

Beitragsgrundlagen aus dem Jahr

Aufwertungsfaktor

 

1990

2,135

 

1991

2,041

 

1992

1,960

 

1993

1,881

 

1994

1,841

 

1995

1,787

 

1996

1,745

 

1997

1,745

 

1998

1,723

 

1999

1,700

 

2000

1,693

 

2001

1,674

 

2002

1,830

 

2003

1,796

 

2004

1,766

 

2005

1,722

 

2006

1,681

 

2007

1,638

 

2008

1,594

 

2009

1,539

 

2010

1,539

 

2011

1,524

 

2012

1,461

 

2013

1,426

 

2014

1,398

 

2015

1,376

 

2016

1,356

 

2017

1,340

 

2018

1,310

 

2019

1,270

 

2020

1,241

 

2021

1,224

 

2022

1,188

 

2023

1,108