Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsbezüge für die Jahre 2012 bis 2014
Für die Jahre 2012 bis 2014 sind die Ruhe- und Versorgungsbezüge abweichend von unter Bedachtnahme auf die finanziellen Möglichkeiten des Landes und die Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsbezüge der Bundesbeamten für diese Jahre durch Verordnung der Landesregierung zu erhöhen.
