Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Pensionskassenregelung

Die und 70b L-VBG finden auch auf Bedienstete mit der Maßgabe Anwendung, das dem in diesen Bestimmungen genannte Monatsbezug oder Monatsentgelt das Monatseinkommen im Sinn dieses Gesetzes gleichzuhalten ist.