Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sonderverträge

In Ausnahmefällen können in Dienstverträgen Regelungen getroffen werden, die von diesem Gesetz abweichen. § 71 L-VBG findet auf diese Sonderverträge sinngemäß Anwendung.