Inkrafttretensbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 40/2025
(1) Das Gesetz über eine Änderung des Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl.Nr. 40/2025, tritt am 1. September 2025 in Kraft.
(2) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit diesem Gesetz in Kraft treten.
