Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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5. Abschnitt Abschlussprüfung an Fachschulen

*) Art und Form

Die Ausbildung an einer drei- oder vierjährigen Fachschule wird durch die Ablegung einer Abschlussprüfung beendet. Die Abschlussprüfung besteht aus:

a) einer praktischen Prüfung,

b) einer Klausurprüfung bestehend aus Klausurarbeiten sowie allenfalls mündlichen Kompensationsprüfungen und

c) einer mündlichen Prüfung.

*) Fassung LGBl.Nr. 40/2025