Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wiederholen von Schulstufen

(1) Wenn ein Schüler eine Schulstufe nicht erfolgreich abgeschlossen hat, darf er die betreffende Schulstufe wiederholen.

(2) Zum Abschluss einer Berufs- bzw. Fachschule darf ein Schüler höchstens um zwei Schuljahre länger benötigen, als der Zahl der Schulstufen entspricht.