Fondshilfe
Der Fonds erfüllt seine Aufgaben
a) durch vorübergehenden Erwerb von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken und Betrieben sowie von agrargemeinschaftlichen Anteilsrechten oder Nutzungsrechten, um diese im Rahmen der Durchführung einer der im des Steiermärkischen Landwirtschaftlichen Siedlungs-Landesgesetzes angeführten Siedlungsmaßnahmen einem oder mehreren bestimmten Siedlungswerbern ins Eigentum zu übertragen. Jedwede Selbstbewirtschaftung durch den Fonds ist zu vermeiden;
b) durch Gewährung von unverzinslichen oder niedrigverzinslichen langfristigen Darlehen und von Beiträgen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 34/1970
