Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Fondshilfe

Der Fonds erfüllt seine Aufgaben

a) durch vorübergehenden Erwerb von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken und Betrieben sowie von agrargemeinschaftlichen Anteilsrechten oder Nutzungsrechten, um diese im Rahmen der Durchführung einer der im des Steiermärkischen Landwirtschaftlichen Siedlungs-Landesgesetzes angeführten Siedlungsmaßnahmen einem oder mehreren bestimmten Siedlungswerbern ins Eigentum zu übertragen. Jedwede Selbstbewirtschaftung durch den Fonds ist zu vermeiden;

b) durch Gewährung von unverzinslichen oder niedrigverzinslichen langfristigen Darlehen und von Beiträgen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 34/1970