Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Die Landwirtschaftliche Berufsschule Kleßheim umfasst drei Schulstufen und wird lehrgangsmäßig mit einer Dauer von 28 Wochen über drei Jahre geführt.

(2) Das Unterrichtsjahr beginnt frühestens am ersten Montag im September und endet spätestens mit Freitag der Woche, in die das Ende des Monats Mai fällt.

(3) Der Unterricht an der landwirtschaftlichen Berufsschule ist an fünf Tagen in der Woche zu erteilen.