Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sonstige Sicherheitsmaßnahmen

Die Schüler sowie Lehrer und sonstige Bedienstete der Schule sind verpflichtet, besondere Ereignisse, die die Sicherheit gefährden, unverzüglich der Schulleitung zu melden.