Sonstige Sicherheitsmaßnahmen
Die Schüler sowie Lehrer und sonstige Bedienstete der Schule sind verpflichtet, besondere Ereignisse, die die Sicherheit gefährden, unverzüglich der Schulleitung zu melden.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Sonstige Sicherheitsmaßnahmen
Die Schüler sowie Lehrer und sonstige Bedienstete der Schule sind verpflichtet, besondere Ereignisse, die die Sicherheit gefährden, unverzüglich der Schulleitung zu melden.