2. Teil
Besondere Bestimmungen
1. Abschnitt
Schulordnung
Teilnahme am Unterricht, an Schulveranstaltungen und an schulbezogenen Veranstaltungen
Die Schüler haben sich rechtzeitig vor Beginn des Unterrichts, von Praktika sowie von Schulveranstaltungen bzw. schulbezogenen Veranstaltungen am Unterrichtsort bzw. am sonst festgelegten Treffpunkt einzufinden.
