Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mitteilung der Unzuständigkeit

Gelangt die Kommission zur Auffassung, dass diese Angelegenheit nicht in ihre Zuständigkeit fällt, so ist dies der/dem AntragstellerIn schriftlich mitzuteilen.