Mitteilung der Unzuständigkeit
Gelangt die Kommission zur Auffassung, dass diese Angelegenheit nicht in ihre Zuständigkeit fällt, so ist dies der/dem AntragstellerIn schriftlich mitzuteilen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Mitteilung der Unzuständigkeit
Gelangt die Kommission zur Auffassung, dass diese Angelegenheit nicht in ihre Zuständigkeit fällt, so ist dies der/dem AntragstellerIn schriftlich mitzuteilen.